Österreich und Europa :-): Gemäß einer Meldung von ORF.at hat der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung angefragt, inwiefern die Reihung der Suchergebnisse bzw. Anzeigen beim Kauf eines fremden Markennamens als Suchwort eine Rolle spielt.
Im März 2007 entschied der OGH, dass der Kauf markenrechtlich geschützter fremder AdWords nicht zulässig ist, sollten die AdWords-Anzeigen vor der Website des Markeninhabers angezeigt werden. Anhand eines aktuellen Falles gilt es nun zu klären, wie die Werbeeinblendungen rechts neben der Trefferliste juristisch einzuordnen sind.
Eine Stellungnahme des EuGH wird innerhalb der nächsten zwei Jahren erwartet.
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/306855/.