Google haftet in den meisten Fällen nicht bei Markenrechtsverletzungen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg letzte Woche. Als AdWords-Advertiser ist ein Verstoß weiterhin möglich.
Google has not infringed trademark law by allowing advertisers to purchase keywords corresponding to their competitors’ trademarks. Advertisers themselves, however, cannot, by using such keywords, arrange for Google to display ads which do not allow internet users easily to establish from which undertaking the goods or services covered by the ad in question originate. (www.curia.europa.eu; pdf)
Der EuGH bestätigte damit, dass auch Markennamen der Konkurrenz als Keywords eingebucht werden können. Die Anzeige muss lediglich klar zum Ausdruck bringen, dass es sich um das Angebot einer anderen Firma handle. Andernfalls liegt eine Markenrechtsverletzung vor, da der User nicht eindeutig über die Herkunft eines Produkts informiert wird. Google könnte also nur haftbar gemacht werden, wenn die Werbung gezielt Interessenten zu Angeboten von Produktpiraten lenkt.
Weitere wichtige Urteile zum Thema Marken und AdWords stehen bald an.