Mit den Weihnachtsfeiertagen lässt es sich zwar nicht mehr erklären - trotzdem jetzt erst einige wichtige Nachträge aus den letzten Wochen.
Es gab drei neue Urteile des deutschen Bundesgerichtshof zur Frage, ob man den Firmennamen oder die Marke eines Konkurrenten als Keyword hinterlegen darf. Hier in Stichworten:
* Firmennamen der Mitbewerber dürfen als Keyword hinterlegt werden, jedoch nicht im Anzeigentext auftauchen.
* Auch der beschreibende Teil einer Marke darf als Keyword verwendet werden. So kann ein Markeninhaber eine beschreibende Angabe auch dann nicht untersagen, wenn sie markenmäßig benutzt wird und so die Gefahr einer Verwechslung mit der geschützten Marke mit sich bringt.
* Es wurde keine Entscheidung bezüglich geschützter Marken getroffen. Vielmehr wurde die Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet.

