In der letzten Woche haben wir angefangen, die Neuigkeiten rund um Google AdWords nachzuholen und aufzuarbeiten. Heute gibts Part II:
Bisher konnte man Verstöße gegen die AdWords Richtlinien zur Zielseite und zur Website daran erkennen, dass die betroffenen Keywords einen Qualitätsfaktor von 1/10 aufwiesen. Zuzüglich gab es den Hinweis zur schlechten Zielseitenqualität und dass die Anzeige selten geschaltet wurde. Dass es auf der Zielseite einen Verstoß gegen die AdWords Richtlinien gab, wurde jedoch nicht ausdrücklich erwähnt. Das hat sich nun geändert: betroffene Keywords werden in der Statusspalte mit dem Text „Website ausgeschlossen“ gekennzeichnet. Der Qualitätsfaktor für diese Keywords wird erst gar nicht mehr berechnet. Alle Anzeigen, die aufgrund der Richtlinien nicht geschaltet werden, bekommen den Status „Ausgesetzt“. Für die meisten Verstöße gegen die Richtlinien werden diese Hinweise nun angezeigt – bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann es passieren, dass das AdWords Konto umgehend deaktiviert wird. Mit dieser Neuerung haben Sie die Möglichkeit und vor allem auch alle Informationen, um Probleme bez. Richtlinienverstöße im Konto zu identifizieren und zu beheben.
Seit dem 04.04.2011 ist die „Google Anzeigen Innovationen“ Website in Deutschland online. Auf der Webseite werden neue AdWords-Tools, Anzeigenformate und –Funktionen, also die neuesten Werbetechnologien, vorgestellt. Viele Demovideos sind zu finden und ausgewählte, neue Tools und Funktionen können getestet werden. Die vorgestellten neuen Technologien können dabei in unterschiedlichen Stadien ihrer Entwicklung begutachtet werden – von der ersten Testversion bis zur endgültig fertigen Version. Ziel der Seite ist es, dass User sämtliche Neuigkeiten kommentieren und bewerten können. Ihre Anmerkungen, Kritiken und Anregungen sollen direkt an das Entwickler-Team von Google weitergeleitet werden.
Anfang Mai stellt AdWords die Funktion „Wunschposition“ in den Kampagnen-Einstellungen ein. Die Wunschpositions-Funktion erhöhte oder senkte Gebote so, dass die eingegebene Wunschposition Ihrer Anzeige nach Möglichkeit erreicht wurde. Sollten Sie diese Funktion verwendet haben, empfiehlt AdWords sie in sämtlichen Kampagnen zu deaktivieren. So gewährleisten Sie eine reibungslose Umstellung Ihrer Kampagnen und Gebote. Bereits ab Mitte April konnte die Wunschpositions-Funktion bei neuen Kampagnen nicht mehr aktiviert werden. Bei allen Kampagnen, bei denen die Funktion Wunschposition aktiviert waren, wurden ab der Einstellung der Funktion die zuletzt verwendeten Gebote für die Wunschposition als manuelles, maximales CPC-Gebot festgelegt. So wurden negative Auswirkungen auf den Traffic minimiert. Falls Sie Ihre Anzeigen weiterhin auf einer Wunschposition ausliefern lassen wollen, können Sie das mithilfe von automatisierten Regeln erreichen. Wie das funktioniert, lesen Sie in diesem Artikel.